SETTINGANSATZ NACH § 20 A SGB V
Resilienz macht
Schule
Stressprävention,
die nicht nach einem Workshop endet.
FINANZIERUNG ÜBER § 20 A SGB V
Die Krankenkasse zahlt. Nicht Ihr Schuletat.
Ausgewählte gesetzliche Krankenkassen fördern dort Prävention, wo Kinder und Jugendliche erreicht werden — in der Schule. Warum das auch für Sie kostenfrei bleiben kann, erfahren Sie hier in drei Schritten:
INHALTE
Fünf Module, die ineinander greifen
Wir verbinden Verhaltensprävention (Schüler:innen stärken), Verhältnisprävention (Strukturen verändern) und systemische Einbindung (Lehrkräfte und Eltern).
