Resilienz macht Schule

SETTINGANSATZ NACH § 20 A SGB V

Resilienz macht
Schule

 

Stressprävention, 

die nicht nach einem Workshop endet.

 


FINANZIERUNG ÜBER § 20 A SGB V

Die Krankenkasse zahlt. Nicht Ihr Schuletat.

 

Gesetzliche Krankenkassen müssen Prävention dort finanzieren, wo Kinder und Jugendliche erreicht werden — in der Schule. Warum das auch für Sie kostenfrei bleibt, in drei Schritten.


INHALTE

Fünf Module, die ineinander greifen

 

Wir verbinden Verhaltensprävention (Schüler:innen stärken), Verhältnisprävention (Strukturen verändern) und systemische Einbindung (Lehrkräfte und Eltern). Modul A und B sind ZPP-zertifiziert — über sie läuft die Kassenfinanzierung.

Was Ihre Schule von uns erwarten kann


WARUM MIT GROWYOND


SO STARTEN WIR GEMEINSAM

Vier Schritte, ein klares Bild.


Häufig gestellte Fragen
 

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