SETTINGANSATZ NACH § 20 A SGB V
Resilienz macht
Schule
Stressprävention,
die nicht nach einem Workshop endet.
FINANZIERUNG ÜBER § 20 A SGB V
Die Krankenkasse zahlt. Nicht Ihr Schuletat.
Gesetzliche Krankenkassen müssen Prävention dort finanzieren, wo Kinder und Jugendliche erreicht werden — in der Schule. Warum das auch für Sie kostenfrei bleibt, in drei Schritten.
INHALTE
Fünf Module, die ineinander greifen
Wir verbinden Verhaltensprävention (Schüler:innen stärken), Verhältnisprävention (Strukturen verändern) und systemische Einbindung (Lehrkräfte und Eltern). Modul A und B sind ZPP-zertifiziert — über sie läuft die Kassenfinanzierung.
